Wir weisen nochmals auf die Regelungen zur Beurlaubung von Schülern hin:

Schüler können nur in dringenden Fällen und auf schriftlichen Antrag beider Elternteile beurlaubt werden. Anträge sind im Sekretariat oder auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes unter Formulare für Eltern erhältlich und müssen mindestens 3 Wochen vorher gestellt werden! Beurlaubungen von 3 Tagen genehmigt der Klassenleiter. Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien oder bis 15 Tage werden vom Schulleiter genehmigt. Über Beurlaubungen ab 16 Tagen entscheidet das Staatliche Schulamt. Bei Urlaubsreisen ist dem Antrag eine Bestätigung des Arbeitgebers der Eltern hinzuzufügen. Die Schulpflicht ist zu beachten.

Formular für die Beurlaubung vom Unterricht

Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht gem. §7 Thüringer Schulordnung

Gastschulantrag

https://schulamt.thueringen.de/media/ssa/sued/formulare/schueler/qs_gbas_v01.pdf